Eine neue gesetzliche Regelung in Deutschland schreibt vor, dass die Winterbereifung für PKW verpflichtend mit dem 3PMSF-Symbol (die sog. „Schneeflocke“) gekennzeichnet sein muss. Reifen, die lediglich mit M+S gekennzeichnet sind und nicht das Schneeflocken-Symbol besitzen, sind nach dem 30.09.24 nicht mehr zulässig. Daher herrscht im Zweiradbereich eine gewisse Unsicherheit, ob diese Regelung auch für Motorräder bzw. Roller zutreffend ist, bzw. ob Motorradreifen mit der M+S Kennzeichnung (Matsch und Schnee) überhaupt noch erlaubt sind.
Für Zweiradreifen gibt es keinerlei gesetzliche/regulatorische Möglichkeiten, eine 3PMSF-Zertifizierung zu erlangen (UNECE R117). Daher gibt es schlichtweg keine Motorrad-/Roller-Reifen, die die sog. Schneeflocke offiziell auf der Seitenwand tragen dürfen! Die Gesetzgebung in Deutschland hat darauf reagiert und die StVZO entsprechend angepasst:
Da eine Verwendung von Motorradreifen für winterliche Straßenverhältnisse nicht saisonal eingeschränkt ist und alle Continental M+S Motorrad Reifen eine Zulassung nach UNECE R75 besitzen, können diese somit bedenkenlos auf Motorrädern montiert werden, solange die weiteren technischen Daten der Reifen die Anforderungen des Fahrzeuges erfüllen:
Unabhängig von der gesetzlichen Lage, raten wir grundsätzlich vom Betrieb von Motorrädern und Rollern bei winterlichen Straßenverhältnissen ab. Ein sicherer Betrieb von einspurigen Fahrzeugen kann bei diesen Straßenverhältnissen nicht gewährleistet werden!
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