1. Veranstalter
Veranstalter der Sell-Out Aktion ist die:
Continental Reifen Deutschland GmbH
Continental Plaza 1
30175 Hannover
E-Mail: motorradmarketing@conti.de
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden im Zusammenhang der Aktion sind an oben genannte Stelle zu richten.
2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme an der Aktion erfolgt mittels einer einmaligen Registrierung, durch Ausfüllen des Registrierungsformulars und Hochladen der Rechnungskopie über den Kauf von mindestens einem Continental-Reifen-Set TKC 80 (Vorder- und Hinterreifen) im Aktionszeitraum ab dem 01.03.2025, solange der Vorrat reicht.
Der Reifen kann bei jedem Reifenvermarkter in Deutschland gekauft werden. Der Markenname des Reifens muss auf der Rechnung ausgewiesen sein. Vor dem Upload sollen die Preise auf der Rechnungskopie unkenntlich gemacht (z.B. geschwärzt) werden.
2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Teilnehmer haben bei der Anmeldung ihren bürgerlichen Vor- und Nachnamen, ihre Adresse, ihre E-Mailadresse, ihre Telefonnummer anzugeben. Eine Teilnahme unter falschem Namen oder in fremdem Namen ist nicht zulässig. Eine mehrfache Teilnahme an der Sell-Out Aktion (auch unter verschiedenen Namen) ist nicht möglich.
2.2 Mitarbeiter von Continental oder einem mit Continental im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sowie andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Aktionslaufzeit
Der Zeitraum, in dem die Teilnahme an der Sell-Out Aktion möglich ist, beginnt am 01.03.2025, 0:00 Uhr und endet, wenn der Vorrat aufgebraucht ist.
Umtausch, Übertragung oder Barauszahlung der Sell-Out Aktion sind ausgeschlossen.
4. Ausschluss von der Teilnahme
Continental behält sich vor, nach eigenem Ermessen einzelne Personen von der Teilnahme an der Sell-Out Aktion auszuschließen, wenn ein begründeter Verdacht auf Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.
5. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass Continental keine Garantie oder Gewähr für die Verfügbarkeit der Internetseiten, über die die Teilnahme der Sell-Out Aktion erfolgt, oder der darauf eingestellten Inhalte übernimmt. Continental behält sich vor, die Verfügbarkeit dieser Internetseiten (auch ohne vorherige Ankündigung) bzw. den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken. Continental, deren Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen oder eines Dienstes, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Sell-Out Aktion entstehen können, es sei denn, solche Schäden werden von Continental vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit.
6. EINWILLIGUNG
6.1 Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Continental seine persönlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert. Nach Ablauf der Sell-Out Aktion werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gelöscht.
6.2 Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, die Einwilligung in die Verarbeitung der Daten zu widerrufen und somit von der Teilnahme der Sell-Out Aktion zurückzutreten. Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an folgende Stelle zu richten:
Continental Reifen Deutschland GmbH
Continental Plaza 1
30175 Hannover
DEUTSCHLAND
E-Mail: motorradmarketing@conti.de
Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
7. Sonstiges
7.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Continental unterliegen ausschließlich dem Recht von Deutschland.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Teilnahmebedingungen eine unbeabsichtigte Regelungslücke aufweisen.
7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Continental ebenso als Gerichtsstand vereinbart.