Schnell mal eben die Uhrzeit checken oder eine Nachricht lesen, während man fährt: Viele machen es, obwohl es verboten ist. Aber was genau ist eigentlich alles verboten und unter welchen Umständen erlaubt?
Am Steuer ist nicht nur das Telefonieren verboten, sondern die gesamte Nutzung elektronischer Geräte, wenn sie dabei in der Hand gehalten werden.
Gerade bei langen Touren werden viele dazu verleitet, sich ablenken zu lassen. Im schlimmsten Fall wird gelesen, Nachrichten geschrieben oder sogar ein Film geschaut. Das birgt jedoch viele Risiken, sowohl für andere Verkehrsteilnehmer als auch einen selbst.
Im LKW ist die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer noch gravierender: Ein LKW ist deutlich größer und schwerer, was zu schwerwiegenderen Unfällen führen kann. Ist der Fahrer abgelenkt und bremst nicht rechtzeitig, kommt es zu Auffahrunfällen - besonders oft passiert das an Stauenden.
Die kleinste Ablenkung reicht, und das Smartphone birgt die Gefahr, genau diese Ablenkung zu sein. Die Handynutzung beim Fahren stellt ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar weshalb seit 2004 ein Handyverbot am Steuer gilt.
Verboten sind sämtliche elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Darunter fallen klassischerweise Smartphones, aber auch alle anderen Handys, Tablets, E-Book-Reader, Smartwatches und vieles mehr.
Generell gilt, dass das Gerät nicht in der Hand gehalten werden darf, egal für welche Zwecke. Befindet sich das Handy in einer speziell dafür vorgesehenen Halterung oder einer Handyschale am Armaturenbrett, darf es jedoch kurz bedient werden, z.B. um eine Navigationsapp zu nutzen.
Eine Smartwatch darf genutzt werden, solange sie am Handgelenk getragen und nicht in der Hand gehalten wird. Allerdings nur per Sprachsteuerung und Vorlesefunktion. Das gilt für alle Geräte.
Wenn man doch mal während der Fahrt angerufen wird, darf man rangehen, solange man eine Freisprecheinrichtung hat. Das Handy zwischen Ohr und Schulter einklemmen, um beide Hände freizuhaben, zählt nicht und ist ordnungswidrig.
Sogar das Ablehnen von Anrufen oder ein kurzer Blick auf die Uhrzeit ist verboten. Nur ein runtergefallenes oder ungünstig platziertes Handy darf aufgehoben und woanders hingelegt werden.
Wichtig ist, dass das Verbot gilt, bis das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.
Seit 2017 gelten neue Strafen. Der Verstoß gegen die Handynutzung am Steuer wird nun drastischer geahndet, da er eine zunehmend stärkere Gefährdung im Straßenverkehr darstellt. LKW-Fahrer und PKW-Fahrer werden dabei gleich betrachtet.
Bei Verstoß gegen das Handyverbot gilt
Diese Preise enthalten bereits die knapp 30€ Bearbeitungsgebühr, die für jeden Verstoß anfallen.
Zusätzlich muss beachtet werden, dass Unfälle, die durch Handynutzung am Steuer verursacht wurden, nicht von jeder Versicherung gedeckt werden.
Wenn also wichtige Telefonate anfallen, sollte ein Parkplatz angesteuert oder eine Freisprecheinrichtung genutzt werden. Eine solche Anlage bietet sich besonders im Fernverkehr an, da jeder Fahrer und jede Fahrerin viel mit dem Truck oder Bus auf den Straßen unterwegs ist und es den Komfort deutlich erhöht.
Auf weitere Ablenkung sollte nicht nur auf Grund des Bußgeldes, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer verzichtet werden. Stattdessen kann das Radio, die Lieblingsmusik, ein Podcast oder Hörbuch gehört werden. Das entertaint ebenfalls und der Blick kann auf der Straße bleiben.