Das neue Jahr hat begonnen und einige Änderungen stehen auf dem Plan. Worauf sollte man 2023 im Bereich LKW und Busse achten? Wir haben einige wichtige Punkte für euch zusammengefasst.
Ein für viele interessanter Punkt ist die LKW-Mauterhöhung. Das Thema wurde lange diskutiert, bis die Erhöhung in Deutschland beschlossen und am 01. Januar 2023 eingeführt wurde.
Grundsätzlich wird alle fünf Jahre ein „Wegkostengutachten“ – kurz WKG – erstellt. Dieses setzt sich aus den Kosten für den Bau, den Erhalt und den Betrieb der Fernstraßen zusammen und ermittelt den Anteil, den LKW dazu beitragen. Anhand dieser Werte wird die Mauterhöhung berechnet.
Das letzte WKG galt für den Zeitraum 2018 – 2022, demnach musste die Maut für 2023 neu berechnet werden. In den folgenden fünf Jahren sind jährliche Einnahmen von 8,305 Milliarden Euro vorhergesehen, berichtet die Verkehrsrundschau.
41,552 Milliarden Euro sollen dem Bericht zufolge bis 2027 in den Bundeshaushalt fließen, die LKW-Maut stelle somit einen wichtigen Bestandteil der Finanzierung der Deutschen Infrastruktur.
Insbesondere die Anteile für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung werden laut Betreiber TollCollect je nach Gewichtsklasse genauer betrachtet. Ansonsten sind für den Mauttarif drei Elemente maßgeblich: das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination, die Schadstoffklasse und ab 18 Tonnen aufwärts auch die Achsenanzahl. Die neuen Tarife sind dort ebenfalls einzusehen (via TollCollect).
Ebenfalls ein interessanter Punkt: In Anbetracht des bestehenden Fachkräftemangels in der Branche visiert die EU Änderungen beim Führerschein an, berichtet der ADAC.
Die gewerbliche Nutzung eines Führerscheins für LKW ist momentan erst mit 21 Jahren erlaubt, im Fall von Bussen ist der Erwerb der Fahrerlaubnis ab 24 Jahren vorgesehen – Ausnahmen gibt es im Rahmen von Ausbildungen, in denen LKW-Führerscheine ab 18, Busführerscheine ab 21 möglich sind.
Ursprünglich stand im Raum, dass die EU plane, mit der 4. Führerscheinrichtlinie das Mindestalter auf 18 zu senken. Eine grundsätzliche Absenkung sei allerdings nicht mehr Teil des ersten Entwurfs, der nun auf EU-Ebene diskutiert werde, so der ADAC. Eine Ausnahme sei aber im Bereich der öffentlichen Sicherheit, wie etwa bei der Feuerwehr, möglich.
Außerdem stand eine Erweiterung der bisher geltenden 3,5-Tonnen-Grenze auf 4,25 Tonnen bei Klasse-B-Führerscheinen im Raum. Hier berichtet der ADAC nun ebenfalls, dass der Entwurf keine generelle Erweiterung vorsehen würde, aber eine Ausnahme möglich sei: Demnach könnten Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, in Zukunft auch mit dem B-Führerschein gefahren werden, wenn sie bis 4,25 Tonnen Gesamtmasse aufweisen. Das würde dann auch für entsprechende Wohnmobile gelten. Allerdings müsse man die B-Klasse mindestens seit 2 Jahren haben.
Welche Regeln letztlich durchgesetzt werden, bleibt nach aktuellem Stand aber abzuwarten. Ihr wollt einen genaueren Blick in die Welt der LKW und Busse bekommen? Dann schaut hier vorbei: