Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist ein wichtiges Thema, wenn man LKW fährt. Hier auf dem Unermüdlich.Blog findet ihr die aktuellen Regeln, wann Pause gemacht werden sollte.
Unterschied zwischen Ruhezeit und Pause: Eine Pause ist eine kurzzeitige Unterbrechung der aktuellen Lenk- oder Arbeitszeit. Die Ruhezeit hingegen beschreibt den Zeitraum zwischen zwei Lenkzeiten und muss in der Regel mindestens 11 Stunden betragen.
Eine Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Option. Allerdings ist dies nur maximal drei Mal zwischen zwei Wochenruhezeiten möglich.
Wann muss ich Pause machen? LKW-Fahrer sind nach dem Fahrpersonalgesetz dazu verpflichtet, nach spätestens 4,5 Stunden eine Fahrpause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Somit könnte man etwa nach viereinhalb Stunden eine Dreiviertelstunde Pause einlegen, um dann nochmal viereinhalb Stunden zu fahren.
Darüber hinaus legt das Arbeitszeitgesetz fest, dass nach sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten stattfinden muss.
Kann ich meine LKW-Pause splitten? Ja, das Aufteilen der Pause ist möglich. Entscheidend ist dabei allerdings, dass man nach 4,5 Stunden Fahrzeit zwingend auf 45 Minuten Pause kommen muss.
Folgendes Beispiel wäre also möglich:
Natürlich sind auch andere Aufteilungen dieser Blöcke möglich. Wichtig allerdings:
Eine Umkehrung dieser Pausenblöcke ist nicht zulässig.
Was darf ich in der Pause machen? Grundsätzlich gilt: In der Pause darf, logisch, nicht gearbeitet werden. Ihr dürft zwar auf dem Beifahrersitz im LKW bleiben, allerdings sollte die Pause der Erholung dienen. Deshalb dürfen auch keine Arbeiten wie etwa Wartung, Reparaturen oder Beladung vorgenommen werden.
Eine Alternative ist es beispielsweise, sich mit ein paar Übungen für den Rest der Fahrt fit zu machen.
Wichtig: Die Pause wird nicht mit der täglichen Ruhezeit verrechnet, sondern ist separat zu sehen.
Um längere Fahrten zu stemmen, ohne allzu viele Lenkpausen einplanen zu müssen, setzen manche Speditionen auf Tandem-Gespanne, in denen zwei Fahrer gleichzeitig unterwegs sind und sich abwechseln können.
Wie lang ist die LKW-Lenkzeit am Tag? In der Regel darf die Lenkzeit an einem normalen Tag für LKW-Fahrer neun Stunden betragen.
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung: Zweimal in der Woche darf die Lenkzeit auf zehn Stunden ausgeweitet werden.
Wie wirkt sich die Ausnahme auf die Pause aus? Grundsätzlich gilt die oben beschriebene Regelung, dass nach 4,5 Stunden für 45 Minuten pausiert werden muss. Da in zehn Stunden zwei dieser 4,5-Stunden-Blöcke liegen, müssen aber auch zwei 45-Minuten-Pausen (oder ordnungsgemäß aufgeteilte Varianten) eingelegt werden. Danach kann noch die letzte Stunde gefahren werden.
Wie lang ist die Ruhezeit? Die Ruhezeit befindet sich zwischen den Lenkzeiten und muss mindestens neun Stunden einnehmen. Die Ruhezeit wird dadurch definiert, dass der Fahrer in dieser Zeit nicht mit dem Steuern des Fahrzeugs beschäftigt ist.
Außerdem darf die Ruhezeit nur im LKW verbracht werden, solange eine Schlafkabine vorhanden ist.
Die Arbeitszeit eines LKW-Fahrers ist nicht mit der Lenkzeit gleichzusetzen. Letztere nimmt zwar einen großen Teil der Arbeitszeit, aber nicht vollständig. Schließlich müssen LKW-Fahrer auch Aufgaben wie Wartung, Beladung oder Papierkram übernehmen.
Für die Arbeitszeit gibt es nochmal gesonderte Regelungen. Hier muss nach sechs Stunden eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden. Da die Lenkzeit in die Arbeitszeit eingerechnet wird, sollte man dies bei der Pausenplanung einberechnen.
Darüber hinaus ist eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden für LKW-Fahrer vorgesehen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen.
Diese Ausnahmen bei der Arbeitszeit gibt es: Die Arbeitszeit kann an vereinzelten Tagen auf zehn Stunden ausgeweitet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durchschnittliche Arbeitszeit in Zeitraum von 24 Wochen weiterhin acht Stunden beträgt.
Für eine Woche liegt die maximale Arbeitszeit eigentlich bei 48 Stunden. Diese kann aber auf 60 Stunden pro Woche ausgeweitet werden, wenn diese Zahl im Durchschnitt im Zeitraum von 16 Wochen nicht überschritten wurde.