An Sonntagen gilt für viele LKW das Sonntagsfahrverbot. Wir fassen alles Wichtige zu der Regelung zusammen.
Was ist das Sonntagsfahrverbot? Das Sonntagsfahrverbot besagt, dass LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen am Sonntag zwischen 00:00 und 22:00 Uhr keine geschäftsmäßigen bzw. entgeltlichen Beförderungen von Gütern durchführen dürfen. Auch damit verbundene Leerfahrten sind betroffen.
Eine ähnliche Regelung ist das Feiertagsfahrverbot. Alle Infos und die betroffenen Feiertage findet ihr hier.
Für welche LKW wird das Sonntagsfahrverbot aufgehoben? Wer unter das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fällt, ist nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen. Außerdem gilt das Verbot explizit für gewerbliche Güterbeförderung. Die Reise zu privaten Veranstaltungen etwa ist also denkbar.
Gibt es Ausnahmen beim Sonntagsfahrverbot? Ja, es gibt Ausnahmen beim Sonntagsfahrverbot, die in erster Linie verderbliche Lebensmittel betreffen. Laut Gesetzestext (§ 30 Abs. 3 und 4 StVO) sind Transporte folgender Güter möglich:
Zudem gibt es noch einige weitere Ausnahmen. Dazu gehören etwa:
Was ist die Strafe bei Missachtung des Sonntagsfahrverbots? Laut Bußgeldkatalog gibt es keinen Punkt bei einem Verstoß, aber eine Geldstrafe, für die sowohl Fahrer, als auch Halter herangezogen werden.
Weitere interessante Infos und Storys aus der LKW-Welt findet ihr hier auf unserem Blog: