Welche Vorschriften zu LKW-Maßen gelten in Deutschland? Wir schauen auf die Truck-Breite, -Höhe und Ausnahmen, die man beachten sollte.
Unzählige Trucks fahren tagtäglich über die deutschen Autobahnen, um Waren und Güter unterschiedlichster Arten an ihren Zielort zu bringen. Dafür ist natürlich Platz vonnöten.
Allerdings gibt es klare Grenzen, in denen sich die Maße eines LKW bewegen müssen. Geregelt wird dies über den §32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Diese Grenzen fassen wir hier im Überblick einmal zusammen.
Das gilt bei der LKW-Höhe: Laut Gesetzestext gilt für Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhänger eine Maximalhöhe von 4 Metern. Das bezieht mitgeführte austauschbare Ladungsträger mit ein.
Auch die Ladung des LKW darf laut §22 StVO nicht dafür sorgen, dass die 4 Meter überschritten werden. Ausnahme sind land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen höher als 4 Meter hoch sein dürfen.
Das gilt bei der LKW-Breite: Es gilt eine Gesamtbreite von 2,55 Metern. Auch die Ladung darf nicht über diese Breite hinausragen.
Auch hier gibt es eine Ausnahme bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten: Sie dürfen, etwa durch land- und forstwirtschaftliche Anbaugeräte, bis zu 3 Meter breit sein, wenn sie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
Außerdem: Bei Kühlfahrzeugen gilt eine Maximalbreite von 2,60 Metern, so §22 StVO. Das kommt bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen zum Tragen, die „für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind“, so der Gesetzestext in § 32 der StVZO.
Das müsst ihr bei LKW-Maßen beachten: Bestimmte Teile eines LKW werden nicht in die Messung dieser Normen mit aufgenommen.
Bei der Höhe sind das laut §32 StVZO:
Bei der Breite werden ebenfalls einige Elemente nicht berücksichtigt. Dazu gehören „Einrichtungen für indirekte Sicht“, wie etwa Spiegel, lichttechnische Einrichtungen und verschiedene andere Dinge. Die komplette Liste könnt ihr unter § 32 der StVZO bei gesetze-im-internet.de einsehen.
Die Maße sollten stets beachtet werden, da es sonst zu Strafen kommen kann. Zudem gefährdet man sich und andere, wenn die Maximalmaße überschritten werden. Dementsprechend sollte man die eigenen Maße immer auf dem Schirm haben. Insbesondere gilt dies hinsichtlich Tunneln oder engen Abschnitten auf einer Strecke, die man nur bei bestimmten Breiten und Höhen passieren kann.