
Warum hupt man eigentlich? Klar, viele tun das, um ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen. Das ist aber nicht der eigentliche Sinn einer Hupe – auch nicht im LKW. Wir schauen uns das Thema LKW-Hupe einmal genauer an.
Gibt es Unterschiede bei der LKW-Hupe zum PKW? Nur bedingt! Im LKW werden häufig Drucklufthörner verbaut, die im Gegensatz zu elektrischen PKW-Hupen einen lauteren Ton und eine größere Reichweite erzeugen. So ist sichergestellt, dass die großen Fahrzeuge gut wahrnehmbar sind. Sie sind also ein ganzes Stück weit lauter.
Wer schonmal auf dem Truck Grand Prix war, oder bei einer Messe wie der IAA, wird das aus nächster Nähe kennen. Denn dort werden die Tage gerne mit einem alles übertönenden Hup-Konzert sämtlicher Trucks vor Ort beendet. Das ist ziemlich beeindruckend – aber auch ziemlich laut!
Bei dem ein oder anderen LKW hört man dann sogar eine Art Melodie, die von der Hupe abgespielt wird. Aber: Ist das eigentlich okay?
Darf ich eine Melodiehupe in meinem LKW verbauen?
Das ist eine häufig gestellte Frage. Man sieht sie oft in Videos im Internet – LKW, die bekannte Tonfolgen aus Liedern als Hupe abspielen. Das scheint auf den ersten Blick total cool, ist in Deutschland jedoch unzulässig.
Da laut der StVZO nur Schallzeichen eingebaut werden dürfen, die gleichbleibende Grundfrequenzen verwenden, darf keine Melodiehupe genutzt werden. Ausnahmen für die Melodiehupen stellen die Einsatzhörner der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes dar. Melodiehupen könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren, erschrecken oder sogar belästigen. Sie verfehlen also den eigentlichen Sinn der Hupe. Hat man nun doch eine Melodiehupe verbaut, kann ein Bußgeld in Höhe von 15 € für eine Ordnungswidrigkeit anfallen. Den eigenen LKW sollte man also auf anderem Wege personalisieren.
Grundsätzlich gibt es viele Regeln hinsichtlich der Hupe. Wann die Hupe innerorts und außerorts wirklich eingesetzt werden darf, welche Regeln es noch gibt und welche Folgen bei missbräuchlicher Verwendung auf einen zukommen, erklären wir in diesem Beitrag.
Das legt die Straßenverkehrs-Ordnung zur Hupe fest:
Die Hupe wird nach der Straßenverkehrs-Ordnung als Schallzeichen eingestuft. Sie darf laut § 16 Warnzeichen
Bei einem Überholvorgang zu Hupen ist in Deutschland jedoch nicht verpflichtend und findet daher im Alltag auch kaum Anwendung.
Als Gefahrensituationen, die den Einsatz der Hupe rechtfertigen, gelten Vorfälle oder Verkehrsverstöße, die einen Unfall nach sich ziehen könnten. Wenn beispielsweise ein Fußgänger auf die Straße läuft oder beim Ausparken oder Spurenwechsel andere Verkehrsteilnehmer übersehen werden, darf in diesen Situationen mit der Hupe auf die bevorstehende Gefahr aufmerksam gemacht werden.
In § 55 Einrichtung für Schallzeichen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist festgelegt:
Mit diesen Strafen ist bei falschem Einsatz der Hupe zu rechnen:
Setzt du deine LKW Hupe nun doch fälschlicherweise ein, um einem anderen Verkehrsteilnehmern deinen Unmut zu kommunizieren, kann ein Bußgeld fällig sein. Wird man dabei erwischt, kostet das laut dem Bußgeldkatalog 5 € . Hat man nun durch den missbräuchlichen Einsatz des Schallzeichens auch noch andere belästigt, steigt das Verwarngeld auf 10 €.
Anzeigen des Geschädigten gegen das missbräuchliche Hupen führen nur in Einzelfällen zum Erfolg. Hier muss eine klare Nötigung zu erkennen sein, die andere Verkehrsteilnehmer bewusst in Angst versetzen und somit in Gefahr bringen soll. Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis sind nicht zu befürchten.
Auch das Hupen aus Freude ist in der Theorie untersagt. Gerne werden zu Hochzeiten oder nach einem gewonnenen Fußballspiel Autokorsos mit Hupkonzerten gestartet. An dieser Stelle werden die Regeln aber oftmals nicht so genau genommen. Nur übertreiben sollte man es nicht.
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