Wo gelten Halte- und Parkverbot für meinen LKW? Das muss man beachten

Alles zu Halteverbot und Parkverbot im Truck

No stopping zone © Adobe Stock | Gina Sanders

Welche Halteverbote und Parkverbote müssen LKW-Fahrer beachten? Alle Infos auf einen Blick. 

Den richtigen Parkplatz oder eine gute Stelle zum Halten zu finden, kann sich mit einem großen LKW durchaus schwierig gestalten. Um keine Strafe zu riskieren, müssen viele Regeln der Straßenverkehrsordnung beachtet werden.

In diesem Beitrag ist zusammengefasst, auf was ihr achten müsst. 

Unterschied – Halten und Parken: Klassisch unterscheidet man zwischen Halten und Parken, wenn man den Wagen abstellt.

  • Nach §12 Absatz 2 der StVO wird geparkt, wenn das Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten gehalten wurde. 
  • Beim Halten findet nur eine kurze Fahrtunterbrechung statt. Das Fahrzeug wird dabei nicht verlassen.
No stopping zone truck © Adobe Stock | RRF

Verkehrszeichen zum Halteverbot

Das Halte- oder Parkverbot wird durch verschiedene Verkehrszeichen gekennzeichnet. 

  • Ein „Eingeschränktes Halteverbot“ wird durch das Verkehrszeichen 286 symbolisiert: Ein blauer Kreis, der von einem roten Balken durchgestrichen ist. 
  • Verkehrsschild 283 bedeutet ein „Absolutes Halteverbot“. Der blaue Kreis ist mit einem roten Kreuz versehen. 
  • Zusätzlich können die beiden Schilder durch Zusatzzeichen oder Pfeile ergänzt sein.

Eingeschränktes Halteverbot wird umgangssprachlich auch gerne „Parkverbot“ genannt. Hier ist lediglich das Parken verboten. Solange der Fahrer im Fahrzeug bleibt und nicht länger als drei Minuten hält, ist dies erlaubt. So besteht jederzeit die Möglichkeit, wegzufahren und den Platz zu räumen.

Absolutes Halteverbot bedeutet, dass sowohl Parken als auch Halten an dieser Stelle verboten sind.

Ist zusätzlich ein weißer Pfeil auf dem Schild zu sehen, zeigt dies an, dass das Verbot vor oder nach dem Schild gilt. In der Mitte der Halteverbotszone kann sich auch ein Schild mit zwei Pfeilen in jeweils beide Richtungen befinden. Diese bedeuten, dass das Halteverbot sowohl vor, als auch nach dem Schild gilt.

Zusatzzeichen mit schwarz-weißen Abbildungen können die Art des Halteverbots weiter definieren. 

Ein Zusatzzeichen kann daraufhin weisen, dass das Halteverbot auch für den Seitenstreifen neben der Fahrbahn gilt. Andere zeigen an, dass das Halteverbot nur für bestimmte Fahrzeugtypen gilt oder diese davon ausgenommen sind. Hierauf sollten LKW-Fahrer besonders achten, da es beispielsweise für ebendiesen Fahrzeugtypen ein Zusatzschild gibt. 

Halteverbote können durch Zusatzzeichen auch zeitlich beschränkt sein und nur für bestimmte Tage oder Uhrzeiten gelten.

No stopping zone © Adobe Stock | photo 5000

Weitere Halte- und Parkverbote für LKW

Neben den sichtbaren Verkehrszeichen gelten jedoch auch an anderen Stellen Halte- und Parkverbote. Diese beruhen darauf, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden darf.

  • Enger Straßenabschnitt/scharfe Kurve: Ist ein Straßenabschnitt eng und unübersichtlich darf hier nicht gehalten oder geparkt werden. Besonders sollten hier LKWs aufpassen, die durch ihre Größe deutlich den Verkehr behindern und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden können. Das gleiche gilt auch für scharfe Kurven.
  • Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen: Diese Orte bieten Raum für besonderes Gefahrenpotential und fallen daher in das Verbot.
  • Amtlich gekennzeichnete Feuerwehrausfahrten/Taxistände: Diese müssen unbedingt freigehalten werden. Das Halten ist sowohl davor, als auch in der Einfahrt untersagt. Genauso müssen Taxistände freigehalten werden.
  • Wohngebiete: In Wohngebieten dürfen Nutzfahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen haben und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2 Tonnen, zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht geparkt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt in Wohngebieten ein generelles LKW-Parkverbot. 
  • Kreuzungen und Einmündungen: Bis zu 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf nicht geparkt werden.
  • Grundstücksein- und ausfahrten: Hier ist bei schmalen Straßen auch die Fläche gegenüber der Ausfahrt in das Verbot eingeschlossen, damit ein problemloser Zugang weiterhin besteht.
  • Andreaskreuz: Bis zu 10 Meter gilt das eingeschränkte Halteverbot vor und hinter dem Schild, wenn dieses dadurch verdeckt wird. Auch hier müssen große LKW besonders aufpassen. Ein absolutes Halteverbot herrscht innerorts bis zu 5 Meter und außerorts bis zu 50 Meter.

Zudem ist es möglich, dass weitere Halteverbote gelten, je nach Verkehrslage.

Tipps, wie du am besten einen vernünftigen Parkplatz findest, erhältst du hier . 

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