Berufskraftfahrer müssen regelmäßig Weiterbildungen absolvieren. Wir fassen alle wichtigen Informationen zum Thema „Modul und Schlüsselzahl 95“ für euch zusammen.
Laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen Fahrerinnen und Fahrer eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erlangen, bevor sie gewerbliche Fahrten mit dem LKW oder Bus durchführen dürfen.
In der Folge muss allerdings alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolviert werden. Dies gilt für die Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.
Welche Strafe gibt es ohne Weiterbildung? Fährt man, ohne diese Weiterbildungen vorweisen zu können, werden empfindliche Strafen für Fahrer wie Arbeitgeber fällig.
Wie sieht der Nachweis aus? Hat man diese Weiterbildungen absolviert, wurde in der Vergangenheit die Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein eingetragen. Dies ist seit dem 23. Mai 2021 allerdings nicht mehr der Fall: Stattdessen wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt, in Form einer Karte, die dem Führerschein ähnelt.
Um diesen Nachweis zu bekommen, ist aber die Weiterbildung zu absolvieren. Und diese besteht aus den folgenden fünf Modulen.
Was sind die fünf Module zur Weiterbildung? Die Module zielen auf verschiedene Bereiche ab, die dabei helfen sollen, Fahrerinnen und Fahrer auf den neuesten Stand zu bringen und mit wichtigen Informationen zu versorgen. Dies soll zu mehr Sicherheit auf den Straßen beitragen, zielt aber auch auf wirtschaftliche Aspekte ab. Technische Neuerungen, sich wandelnde Rahmenbedingungen im Beruf, Berufsanforderungen – all das wird in der Regel abgedeckt.
Wo kann ich die Module absolvieren? Es gibt verschiedene qualifizierte Einrichtungen, bei denen das möglich ist. Das können entweder Fahrschulen mit der Fahrschulerlaubnis CE oder DE sein, Ausbildungsbetriebe im Bereich Berufskraftfahrer oder entsprechende Bildungseinrichtungen.
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