An bestimmten Tagen muss der LKW stehen bleiben, da ein Fahrverbot für die großen Fahrzeuge gilt. Wann ist das der Fall und wer ist betroffen? Hier findet ihr die wichtigsten Infos.
Was ist das LKW-Fahrverbot? Das erste LKW-Fahrverbot in Deutschland ist auch als das „Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ bekannt. Es besagt, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger an Sonntagen und bestimmten Feiertagen nicht zur „geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung“ verkehren dürfen. Das gilt auch für damit verbundene Leerfahrten.
Ferienreisefahrverbot für LKW: Das zweite Fahrverbot ist das „Ferienreisefahrverbot“. Dieses erweitert das ursprüngliche Fahrverbot in der Sommerferienzeit und gilt vom 1. Juli bis zum 31. August. In dieser Zeit dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr verkehren.
Diese Verbote sollte man bei der Zeit- und Routenplanung stets beachten, da es sonst zu empfindlichen Strafen kommen kann. Eine Liste der Feiertage im Jahr 2025 mit Fahrverbot zeigen wir euch hier.
An welchen Feiertagen muss der LKW stehen bleiben? Die Feiertage, an denen das Fahrverbot gilt, fassen wir in der folgenden Liste für euch zusammen. Bedenkt, dass nicht jedes Bundesland dieselben Feiertage feiert. Daher solltet ihr genau schauen, an welchen Feiertagen eure Strecke betroffen ist. Zusätzlich gelten alle Sonntage des Jahres 2025.
LKW-Fahrverbot am Sonntag: Nach dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot dürfen LKW zwischen 00:00 und 22:00 Uhr nicht verkehren, um entgeltliche Beförderungen von Gütern oder damit verbundene Leerfahrten durchzuführen. Das gilt für LKW ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Anhänger hinter dem LKW.
Ausgenommen davon sind dringend nötige Fahrten, wie beispielsweise Fahrten der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes. Auch der Transport verderblicher Lebensmittel ist vom Verbot ausgenommen. Zudem gibt es noch etwas speziellere Ausnahmen. Eine komplette Liste dazu findet ihr in unserer Übersicht zum Sonntagsfahrverbot.
LKW-Fahrverbot am Samstag: Gilt nur in der Ferienzeit vom 1. Juli bis 31. August. In dieser Zeit dürfen LKW ab 7,5 Tonnen und Anhänger hinter dem LKW bestimmte Strecken zwischen 07:00 und 22:00 Uhr nicht nutzen. Eine genaue Liste der Streckenabschnitte zeigt die folgende Liste über „Gesetze im Internet“.
Im internationalen Fernverkehr sollte man beachten, dass andere Termine und Regeln gelten können. Die oben genannten Informationen gelten ausschließlich in Deutschland. Wer eine Fahrt über eine Grenze plant, sollte sich im Voraus mit den örtlichen Regelungen auseinandersetzen und Routen entsprechend planen.
Zudem gelten grundsätzlich die Regeln zu Lenk- und Ruhezeiten, die LKW-Fahrer immer beachten und ebenfalls in die Routenplanung aufnehmen müssen. Infos zu Lenk- und Ruhezeiten beachten findet ihr hier.