Hoher Kosten- und Zeitdruck, lange Trennungen von der Familie, Wochenenden auf öden Parkplätzen – davon können Trucker im grenzüberschreitenden Transport ein Lied singen. Um ihnen das Leben leichter zu machen, für einen faireren Wettbewerb und sicherere Straßen zu sorgen, hat die EU das Mobilitätpaket I geschaffen.
Damit die Behörden dessen Einhaltung kontrollieren können, müssen ab dem 21. August 2023 alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem neuen Fahrtenschreiber der 2. Generation (Gen2) in ihrer 2. Version ausgestattet sein. Der DTCO® 4.1 der Conti-Tochter VDO ist so ein Tachograph, der alle Anforderungen erfüllt. Und noch mehr: Die neuen VDO Fleet Services bieten Flotten im grenzüberschreitenden Verkehr zusätzlich eine Reihe innovativer Dienste, mit denen du das Potenzial des Präzisionsgeräts maximal nutzen kannst.
• Das VDO Fleet Tachograph Management berücksichtigt die unterschiedlichen nationalen Arbeitszeitregelungen innerhalb Europas, beispielsweise die Nachtarbeitsvorgaben. Mit automatisch generierten Fahrerbriefen informierst du deine Fahrer über verbliebene Einsatzzeiten.
• Die VDO Fleet Scorecard (ERRU) zeigt dir mit nur zwei Mausklicks eine Übersicht aller Verstöße in der Flotte und pro Fahrer. So siehst du sofort, ob eine Überschreitung bestimmter Grenzwerte droht und ob Planungsfehler oder das Fehlverhalten einzelner Fahrer dafür verantwortlich sind. Dadurch kannst du rechtzeitig und gezielt reagieren.
Diese Services stehen dir zur Verfügung
• Der VDO Fleet Bußgeldkatalog kombiniert die Daten aus dem DTCO® mit der Art des Verstoßes und der jeweiligen länderspezifischen Bußgeldhöhe. So kannst du nach jedem Datendownload aus dem Tachographen das momentane Bußgeldrisiko für deine Flotte und auch für einzelne Fahrer ermitteln.
• Der DTCO® 4.1 macht es auch dem Fahrpersonal deutlich einfacher, die Überquerung von Landesgrenzen zu dokumentieren.
• Das VDO Fleet Tachograph Management unterstützt darüber hinaus das Flottenmanagement dabei, die verschiedenen Landesregelungen in die Disposition und künftig auch in die Lohnberechnungen einzubeziehen.
Bis zum 19. August 2025 müssen auch alle älteren Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr noch mit einem intelligenten Tachographen (Gen2) der 1. Version fahren, mit dem neuen Fahrtenschreiber in seiner 2. Version ausgestattet sein.
Schon jetzt besteht Handlungsbedarf für alle Nachzügler, die heute noch mit einem analogen oder älteren digitalen Tachographen (Gen1) fahren. Denn sie müssen ihre Fahrzeuge schon bis Ende 2024 auf den neuesten Tachographen in der 2. Version umrüsten, wenn diese im grenzüberschreitenden Verkehr fahren sollen.
Weil mit Terminstaus in den Werkstätten zu rechnen ist, sollten entsprechende Umrüstvorhaben schon heute sorgfältig geplant werden. Am besten, du legst Nachrüsttermine mit den fälligen Wartungsterminen oder den periodischen Prüfungen zusammen. Das spart unproduktive Standzeiten. Bei einer unserer über 9.000 VDO-Partnerwerkstätten bist du dafür in den besten Händen. Mit unserem Partner Finder gelangst du schnell zu einer zuverlässigen Werkstatt in deiner Nähe.
Das Mobilitätspaket I regelt die Lenk- und Ruhezeiten, Karbotagefahrten und die Entsendung von Fahrern:
• Es schreibt ordentliche, sichere Unterkünfte vor, in den Fahrer die Wochenruhezeiten verbringen können.
• Ihre Arbeitszeit lässt sich nun flexibler gestalten.
• Es gelten höhere soziale Standards.
• Auf drei Karbotagefahrten folgt eine viertägige Abkühlphase, während der weitere Karbotagebeförderungen untersagt sind.
• Alle vier Wochen müssen Fahrerinnen und Fahrer zurück an ihren Wohnsitz oder Unternehmensstandort.
• Fahrerinnen und Fahrer haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen und den gleichen Mindestlohn wie die Einheimischen in ihrem Einsatzland.
August 2023
Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern (Gen2) der 2. Version ausgestattet sein.
Ende 2024
Die alten analogen oder digitalen Fahrtenschreiber (Gen1) müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen durch einen intelligenten Fahrtenschreiber (Gen2) der 2. Version ersetzt sein.
August 2025
Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einem intelligenten Fahrtenschreiber (Gen2) der 1. Version müssen einen intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Version nachgerüstet haben.
Juli 2026
Auch Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern (Gen2) in der 2. Version ausgerüstet sein.