A1-Bescheinigung für Bus- und LKW-Fahrer – Alle Infos

Wichtige Informationen im Überblick

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Was ist die A1-Bescheinigung und was müssen LKW- und Busfahrer beachten? Wir fassen die wichtigsten Infos zusammen.

Was ist die A1-Bescheinigung? Die A1-Bescheinigung in Deutschland dient als Nachweis, dass vorübergehend im Ausland erwerbstätige Personen dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.

Sie wird sowohl bei Arbeitnehmern, Beamten als auch Selbstständigen benötigt, wenn man vorübergehend grenzüberschreitend beruflich tätig ist. Sie gehört damit zu den Unterlagen, die man auch als LKW-Fahrer oder Busfahrer benötigt, wenn man für eine Tour Deutschland verlässt.

Wo braucht man eine A1 Bescheinigung? 

Man benötigt die A1-Bescheinigung in folgenden Gebieten:

  • Mitgliedsstaaten der EU
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Irland
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • Schweden
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik
    • Ungarn
    • Zypern
  • Mitgliedsstaaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
    • Island
    • Liechtenstein
    • Norwegen
  • Außerdem: Schweiz
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Wann brauche ich die A1-Bescheinigung? Grundsätzlich ist die Bescheinigung bei jeder Tour ins Ausland nötig und im Voraus zu beantragen.

Gibt es eine Einschränkung? Laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird allerdings eingeschränkt, dass A1-Bescheinigungen im Zweifel auch nachträglich und rückwirkend ausgestellt werden können. Bei kurzfristig anberaumten oder kurzzeitigen Geschäftsreisen kann das sinnvoll sein. Lest euch für weiteren Kontext zu diesem Fall unbedingt das Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch.

Aber: Allgemein gilt, dass man die A1-Bescheinigung stets rechtzeitig beantragen sollte, um Probleme zu vermeiden, denn die Strafen können empfindlich ausfallen. Vor allem in Frankreich und Österreich wird wohl besonders auf eine korrekt vorliegende A1-Bescheinigung geachtet.

Wer beantragt die Bescheinigung? Arbeitgeber sind dafür zuständig, bei Entsendung ihrer Arbeitnehmer eine entsprechende A1-Bescheinigung zu beantragen. Das geht nur noch auf elektronischem Wege. Selbstständige müssen sich selbst um eine entsprechende Beantragung kümmern. Das ist über das SV-Meldeportal möglich.

Mirkos Erfahrungen zur A1-Bescheinigung: Der unermüdliche Reisebusfahrer Mirko ist berufsbedingt ständig auf Tour in andere Länder.  Er sagt: „Ich habe auf jeder Auslandsreise eine A1-Bescheinigung dabei.“

Sobald das Ziel und der Fahrer bekannt sind, kümmert sich die Disposition um die entsprechenden Dokumente. „Das geht auch recht schnell“, so Mirko: „Beispiel: Wenn du ein Busunternehmen in Freiburg hast, und einen Schienenersatzverkehr in Basel stemmen sollst, ist nicht viel Zeit. Da muss die Bescheinigung schnell kommen.“

Weitere Informationen aus der LKW- und Bus-Welt gibt es hier:

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