Die korrekte Ladungssicherung ist eines der wichtigsten Themen beim LKW-Fahren. Wir schauen uns das Thema an.
Was ist die Ladungssicherung? Die Ladungssicherung ist einer der ersten und wichtigsten Schritte vor dem Antritt einer Reise. Mit ihr steht und fällt wortwörtlich der Erfolg eines Auftrags: Wird die Ladung nicht entsprechend gesichert, kann es zu Beschädigungen oder dem Verlust der Ware kommen.
Das zieht oft Verkehrsbehinderungen nach sich und verursacht im schlimmsten Fall sogar Unfälle. Durch mangelnde Ladungssicherung kann also das Leben der Fahrer, aber auch das anderer Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten.
Doch selbst, wenn es “nur” zu Schäden kommt, wird spätestens der Auftraggeber überaus unzufrieden sein, wenn er beschädigte Ware erhält.
Wenn ihr euch genaustens über die Ladungssicherung informieren möchtet, könnt ihr im Ladungssicherungshandbuch nachlesen. Dieses findet ihr auf der Seite des Gesamtverbands der Versicherer.
Einige der wichtigsten Punkte behandeln wir nun hier.
Zuerst einmal sollte geklärt werden, wer für die Ladungssicherung verantwortlich ist. Eine gewisse Verantwortung kann allen an dem Auftrag Beteiligten Personen zugesprochen werden: Zivilrechtlich ist sie allerdings hauptsächlich auf den Absender und den Fahrzeugführer aufgeteilt. Laut HGB §412 “Verladen und Entladen” hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, da er die beste Warenkenntnis und die günstigsten Verladungsmöglichkeiten hat.
Außerdem verpflichtet HGB §412 den Fahrzeugführer zur betriebssicheren Verladung mit der Begründung, dass er sein Fahrzeug am besten kenne und so die günstigste Verteilung der Last für die zu fahrende Strecke einschätzen könne.
Auch StVO §23 “Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden” verpflichtet dazu, sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß verladen und gesichert ist, bevor man die Fahrt antritt. Wird dieser Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht nachgekommen, kann eine Teilhaftung auf den Fahrer zukommen. Sollte der Fahrzeugführer unterwegs feststellen, dass seine Ladung nicht mehr ausreichend gesichert ist, muss er Anweisungen zum weiteren Vorgehen vom Absender einholen.
Im Weiteren könnte jedoch auch der Leiter des verladenden Unternehmens zur Verantwortung gezogen werden, da er für die Organisation des Verladens zuständig
Als ordnungsgemäß gesichert gilt eine Ladung nach StVO §22 “Ladung”, wenn sie so verstaut und gesichert ist, dass sie selbst bei Vollbremsungen und weiteren zu erwartenden Beanspruchungen der Beförderung nicht verrutscht, beschädigt wird oder andere Verkehrsteilnehmende und Unbeteiligte schädigt.
Um die Ware richtig auf den LKW verladen zu können, muss diese bereits transporttauglich verpackt sein, so dass sie möglichst wenig Stauraum in Anspruch nimmt und dabei stabil steht, um Beschädigungen auf der Fahrt zu vermeiden.
Die Wände eines LKW tragen schonmal einen großen Teil zur Ladungssicherung bei. Sie verhindern, dass die Ware zu sehr in Bewegung gerät und auf die Straße fallen könnte.
Eine der am meisten verwendeten Formen der Ladungssicherung ist die Niederzurrung durch Spanngurte. Allerdings muss hier aufgepasst werden, da sie schnell Schäden verursachen kann. Bei der Direktsicherung hingegen versucht man, die Ladung gegen feste Ladeflächenbegrenzungen zu verstauen, so dass ein Rutschen vermieden werden kann.
Um den LKW möglichst sinnvoll und sicher beladen zu können, kann man inzwischen auch das Smartphone als Hilfestellung nutzen. Mehr dazu lest ihr hier.
Der Bußgeldkatalog für eine falsche Sicherung der Ladung ist lang und sehr ausführlich. Jeglicher Verstoß ist dort aufgelistet. Das Bußgeld kann zwischen 10 und 240 Euro betragen. Auch ein Punkt in Flensburg kann für manche Vergehen die Folge sein.
Für eine Überladung des LKW sind die Strafen im Bußgeldkatalog etwas höher angesetzt. Hier variieren sie je nach Schwere der Überladung zwischen 35 und 425 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es ab mehr als 5 % ebenfalls dazu.
Wie man seine Ladung immer den Vorschriften entsprechend sichert, lernt man unter anderem im 5. Modul der regelmäßigen Fortbildungen, die LKW-Fahrer besuchen müssen. Mehr zu den Modulen lest ihr hier.