Die 2023 verabschiedete Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR) zielt darauf ab, die durch den EU-Verbrauch verursachte weltweite Entwaldung zu bekämpfen. Continental setzt sich seit langem aktiv für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit entlang der eigenen Lieferketten ein. Daher unterstützen wir ausdrücklich die EUDR, die diese Bestrebungen nun für alle Marktteilnehmer gleichermaßen verbindlich macht.
Die EUDR-Verordnung verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass betroffene Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder von dort exportiert werden – wie Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Gummi und Holz oder deren Derivate – nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung gebracht werden. Durch die Förderung nachhaltiger Lieferketten unterstützt die EUDR auch die Bemühungen der Europäischen Union, die Treibhausgasemissionen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu senken.
Nach Inkrafttreten müssen Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Produzenten, Hersteller und Verarbeiter sind gefordert, ihre Rohstoffe aus entwaldungsfreien Quellen zurückzuverfolgen und stehen in der Verantwortung, dass bestimmte Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Das Inverkehrbringen nicht konformer Produkte kann mit Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes in der EU oder sogar mit einem vorübergehenden Marktausschluss geahndet werden.
Wenn ein Unternehmen eine relevante Ware oder ein relevantes Produkt in Verkehr bringt oder ausführt, gilt es als Marktteilnehmer im Sinne der EUDR. Ein Betreiber kann das Unternehmen sein, das Naturkautschuk erntet und dann verkauft, aber auch das Unternehmen, das Naturkautschuk verarbeitet und dann ein relevantes Produkt (z. B. Reifen) verkauft und dieses Produkt zum ersten Mal auf den Markt bringt.
Stellt ein Unternehmen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ein Produkt auf dem Markt bereit, ohne Wirtschaftsteilnehmer zu sein, gilt es als Händler im Sinne der EUDR.
Naturkautschukfarmen werden kartiert und ihre Geolokalisierung bewertet, um einen entwaldungsfreien Status zu gewährleisten. Mit diesen Informationen können die Sorgfaltspflichten erfüllt werden und der Naturkautschuk kann importiert und in den EU-Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden. Das gleiche Verfahren gilt für die Einfuhr von bereits produzierten Reifen, wobei der verwendete Naturkautschuk bewertet und die Sorgfaltspflichten erfüllt werden müssen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die EUDR-Verordnung nach bestimmten vereinfachten Verfahren einhalten, um nachzuweisen, dass keine Entwaldungsaktivitäten stattgefunden haben. Zusätzlich zu den einfacheren Regeln verschiebt sich das Umsetzungsdatum um 6 Monate.
Bitte beachten Sie die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen.
Continental hat bereits erhebliche Anstrengungen und Investitionen unternommen, um Systeme, interne Prozesse und Lieferketten so anzupassen, dass die Einhaltung der EUDR vom ersten Tag an gewährleistet ist.
Sobald die Meldepflichten anwendbar sind, wird Continental eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) ausstellen, in der die Einhaltung der EUDR für alle anwendbaren Reifensendungen bestätigt wird.
Jedes Produkt oder jede Produktion muss frei von Entwaldung oder Waldschädigung sein, unabhängig davon, ob die Entwaldung oder Waldschädigung nach den geltenden Rechtsvorschriften des Produktionslandes legal war.
Sorgfaltspflichten oder Due-Diligence-Erklärungen (DDS) umfassen Geokoordinaten für einzelne ehemalige Parzellen (bis zu 6 Millionen Kleinbauern), die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen für jede Parzelle, die Implementierung von Satellitenüberwachung und die Sicherstellung der Kontrollkette für Produktlieferungen.
Jedes Produkt oder jede Produktion muss den Rechtsvorschriften des Landes entsprechen, in dem die Produktion stattgefunden hat.
Achtung der Menschenrechte und keine Akzeptanz von Kinderarbeit – ohne Kompromisse.
Bitte besuchen Sie die Website der Europäischen Kommission unter:
Verordnung über entwaldungsfreie Produkte - Europäische Kommission
Umsetzung der Entwaldungsverordnung - Europäische Kommission
Continental verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, um die komplexen und fragmentierten Lieferketten für Naturkautschuk nachhaltiger zu gestalten: Neueste digitale Technologien, lokales Engagement beim Anbau von Kautschuk und die enge Zusammenarbeit mit starken Partnern sollen mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette schaffen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website über die verantwortungsvolle Wertschöpfungskette.
Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln bedeutet für Continental, Gesetze zu respektieren, natürliche Ressourcen zu schonen, Klima- und Umweltschutz zu fördern und gleichzeitig unsere Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, Partnern, Lieferanten, Kunden und der Gesellschaft wahrzunehmen. Wir unterstützen nachdrücklich die Vision der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen, wobei wir uns auf die im Folgenden beschriebenen Hauptziele konzentrieren: die „Continental Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung von Naturkautschuk“ und die „Lieferkette für Naturkautschuk“.
Unsere Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung von Naturkautschuk finden Sie hier.
Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen. Stand: 30.10.2024